Allgemeine Geschäftsbedingungen


Für Sponsoren

1. Veranstaltung & Veranstalter Diese Teilnahmebedingungen richten sich an Werbepartner und Sponsoren (im nachfolgenden Kongresspartner genannt) der MISSION NOW Kongresses.

Veranstalter ist Hrnetworx, vermarktet durch clipr GmbH, Eppendorfer Landstr. 74, 20249 Hamburg.

Weitere Angaben auf missionnow.de/impressum.

2. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt ausschließlich mit Unterschrift unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Zulassung (per E-Mail) durch den Veranstalter zustande. In der Anmeldung durch den Kongresspartner formulierte Bedingungen und Vorbehalte sind unwirksam. Ein Konkurrenzausschluss wird nicht gewährt. Die Anmeldung und der dadurch geschlossene Vertrag behalten auch im Falle einer Terminverschiebung ihre Gültigkeit.

3. Zahlungsbedingungen Alle Preise für Partner-Pakete sind dem Anmeldeformular zu entnehmen und verstehen sich rein netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.). Die Rechnung wird dem Kongresspartner spätestens 6-8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zugestellt. Der Rechnungsbetrag ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Sonstige Leistungen oder Lieferungen (z.B. Kurierdienste), die gesondert an Dritte im Auftrag des Kongresspartners in Auftrag gegeben werden, sind direkt mit dem Rechnungssteller abzuwickeln.

4. Rücktritt Die schriftliche Anmeldung des Kongresspartners ist verbindlich. Bis zur schriftlichen Zulassung durch den Veranstalter ist ein Rücktritt des Kongresspartners gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 100,00 Euro netto zzgl. MwSt. möglich. Nach der Zulassung liegt eine Anerkennung der Stornierung im Ermessen des Veranstalters. Stimmt der Veranstalter der Stornierung zu, so sind bis drei Monate vor Veranstaltungsbeginn 25%, bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50%, danach 100% der Rechnungssumme zur Zahlung fällig.

5. Höhere Gewalt und andere zwingende Gründe, Vorbehalte Der Veranstalter ist berechtigt, bei Vorliegen von zwingenden Gründen, insbesondere im Falle von Höherer Gewalt, unter Berücksichtigung der Interessen der Kongresspartners an der Durchführung, die vertragsgegenständliche Veranstaltung ganz oder teilweise zu schließen („abzusagen”) und/oder abzusagen, örtlich und/oder zeitlich zu verlegen („verschieben“) und/oder deren Dauer zu verändern und/oder die Veranstaltung in sonstiger Weise zu modifizieren.

Von zwingenden Gründen, insbesondere von Höherer Gewalt ist sowohl dann auszugehen, wenn ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist, als auch wenn ein solches Ereignis nach vernünftiger Einschätzung in Bezug auf den Veranstaltungszeitpunkt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bevorsteht und/oder enormen Einfluss auf die Durchführung der Veranstaltung hätte. Die Beurteilung, ob ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist bzw. bevorsteht, trifft der Veranstalter nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der Kongresspartner.

Wird die Veranstaltung abgesagt, so trägt der Kongresspartner seine bis dahin entstandenen Kosten und/oder Aufwendungen selbst. Schadenersatzansprüche des Kongresspartner sind insoweit ausgeschlossen. Der Kongresspartner ist darüber hinaus zur Erstattung von Kosten und/oder Aufwendungen verpflichtet, soweit der Veranstalter in Vorleistung getreten ist, die vertraglich zu erstatten wäre. Entsprechendes wie für den Fall der Absage gilt, wenn die Veranstaltung geschlossen (abgebrochen) wird.

Wird die Veranstaltung in anderer Weise als durch Absage oder Schließung (Abbruch) modifiziert (z.B. durch Verschiebung oder Verlegung), so ist der Kongresspartner hieran gebunden. Der Vertrag gilt als für die modifizierte Veranstaltung geschlossen. Insbesondere kann der Kongresspartner weder Rücktritt noch Minderung verlangen. Er kann von seiner Teilnahme jedoch Abstand nehmen, wenn er nachweist, dass diese für ihn unzumutbar wäre.

Der Veranstalter hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn nicht die erforderliche Mindestanzahl von Anmeldungen eingeht und die unveränderte Durchführung wirtschaftlich unzumutbar ist.

6. Werbung in der Themen Lounge und während des Kongressprogramms Es sind nur themenbezogene Werbemaßnahmen zulässig, die nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. Der Veranstalter ist berechtigt, die Durchführung von Werbemaßnahmen, die zu Beanstandungen Anlass geben können, zu untersagen.

7. Technische Leistungen Für die technische Bereitstellung der Themen-Lounge sorgt der Veranstalter, der auch für allgemeine Installationen zuständig ist. Weiterführende notwendige technische Voraussetzungen werden im Vorfeld mit dem Veranstalter besprochen.

8. Foto- und Videodokumentation, Aufzeichnungen, Presse, Bildmaterial, Urheberrecht Der Veranstalter ist berechtigt, dem gesamten Kongress sowie die Sitzungen der Themen Lounges aufzuzeichnen, Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen zum Zwecke der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit anzufertigen und zu veröffentlichen. Der Kongresspartner räumt mit der schriftlichen Anmeldung dem Veranstalter ein uneingeschränktes Nutzungsrecht ein. Das gilt auch für die vom Kongresspartner für die Erstellung von Firmenprofilen dem Veranstalter zur Verfügung gestellten Bildmaterialien (z.B. Produktfotos). Die Sicherstellung der Urheberrechte oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte an den Ausstellungsobjekten ist Sache des Kongresspartners. Für den Fall, dass Dritte gegen den Veranstalter Ansprüche wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten durch Werbemaßnahmen und/ oder Ausstellungsgüter des Kongresspartners geltend machen, stellt der Kongresspartner den Veranstalter von diesen Ansprüchen vollumfänglich frei.

9. Datenschutz Der Kongresspartner nimmt davon Kenntnis, dass aufgrund des Vertragsverhältnisses und zum Zwecke der automatischen Verarbeitung die zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Daten zur Person des Kongresspartners gespeichert werden.

10. Gerichtsstand, Verjährung, mündliche Abreden Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist in jedem Fall Hamburg. Es gilt deutsches Recht. Alle Ansprüche des Ausstellers gegenüber dem Veranstalter verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Veranstaltung (letzter Veranstaltungstag). Alle Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Absprachen bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Schriftform.

Für Teilnehmende

  1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB” genannt) gelten für die elektronische Bestellungen von
Online-Tickets aller Art durch die Besucherregistrierung der HRnetworx c/o    clipr GmbH, Eppendorfer Landstr. 74, 20249 Hamburg.

Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. 

Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der clipr GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

Es wird sich vorbehalten, diese AGB jederzeit zu ändern, wobei solche Änderungen in Kraft treten, sobald sie auf den Unterseiten unserer Homepage (www. missionnow.de) veröffentlicht worden sind. Die clipr GmbH behält sich auch das Recht vor, nach freiem Ermessen und ohne Vorankündigung die Internetseite ganz oder zum Teil einzustellen oder zu verändern.

Durch seine Bestellung oder Einladung gleich, ob diese kostenfrei oder -pflichtig erfolgen, erkennt der Käufer der Tickets diese AGB an. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Mission Now Veranstalter ist HRnetworx, vermarktet durch die clipr GmbH, Eppendorfer Landstr. 74, 20249 Hamburg.

Weitere Angaben auf missionnow.de/impressum.

  • Vertragsparteien

Durch Bestellung, Erhalt oder Kauf von Online-Tickets oder Codes kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem jeweiligen Kunden und dem Veranstalter zustande. Kunde ist, wer die Eigenschaften des §14 BGB erfüllt

  • Vertragsgegenstand

Der Erwerb des registrierungspflichtigen Tickets und die damit verbundene Zugangscode Erstellung stellt den Vertragsgegenstand dar. Damit verpflichtet sich der Kunde, die Registrierung durchzuführen. 

  • Vertragsabschluss

Der Kunde gibt sein Angebot für einen Vertragsabschluss ab, indem er die Online-Registrierung durch Anklicken der entsprechenden Buttons versendet. Mit der Bestellung erkennt der Kunde diese AGBs und Datenschutzbestimmungen als für ihn verbindlich an. 

Nach dem Ticketkauf erhält der Kunde von Veranstalter eine Bestätigungsmitteilung per E-Mail. Gleichzeitig erhält der Kunde einen Link mit den Zugangsberechtigungen zum Online-Kongress.

Mit Zusendung der ersten Bestätigungsmitteilung per E-Mail an den Kunden, kommt ein Kaufvertrag über Tickets zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zu Stande. Der geschlossene Vertrag behält auch im Falle einer Terminverschiebung seine Gültigkeit.

  • Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes geregelt ist. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für:

  • die dauerhafte und ungestörte Verfügbarkeit der Website und dafür, dass diese durch die Teilnehmer abrufbar bzw. inhaltlich oder technisch fehlerfrei ist. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie durch höhere Gewalt verursachte Ereignisse (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste führen. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Internetseite frei von Viren oder anderen Störungserregern ist. Eine Haftung ist damit ebenfalls ausgeschlossen.
  • Die Richtigkeit von Angeboten Dritter, insbesondere von Kooperationspartnern vom Veranstalter, die auf dieser Online-Plattform beworben werden bzw. im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Nutzung des Online-Fachkongress stehen.
  • Die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Verlinkungen und Verweise, die im Rahmen der Nutzung der Online-Plattform zu externen Inhalten gemacht werden.
  • Personenbezogene Daten / Zweckbestimmung der Datenerhebung

Personenbezogene Daten sind Angaben, die dem Kunden unmittelbar zugerechnet werden können. Bei der Registrierung von Besuchertickets müssen folgende Pflichtangaben wahrheitsgemäß ausgefüllt werden, auch um einen Fachbesuchereigenschaft nachweisen zu können: Firma, Straße, PLZ/Land, Branche, Größe, Anrede, Name, Vorname, Position, E-Mail. Personenbezogene Daten werden vom Veranstalter automatisiert im Zuge der Besucherregistrierung gespeichert. Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt im Sinne der DSGVO laut Art.6 Abs.1 b, c. f.

  • Preise

Die Preise für Online-Tickets sind stets freibleibend und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

  • Zahlungsbedingungen

Der Gesamtbetrag inklusive Mehrwertsteuer ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung für Onlinebestellungen kann per Direktüberweisung, Kreditkarte (Stripe) oder Rechnung erfolgen. Die Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Veranstalter. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, werden die Tickets automatisch für ungültig erklärt. Außerdem wird eine Bearbeitungspauschale von 5,00 € fällig.

  • Höhere Gewalt und andere zwingende Gründe, Vorbehalte

Der Veranstalter ist berechtigt, bei Vorliegen von zwingenden Gründen, insbesondere im Falle von Höherer Gewalt, unter Berücksichtigung der Interessen der Kongresspartners an der Durchführung, die vertragsgegenständliche Veranstaltung ganz oder teilweise zu schließen („abzusagen”) und/oder abzusagen, örtlich und/oder zeitlich zu verlegen („verschieben“) und/oder deren Dauer zu verändern und/oder die Veranstaltung in sonstiger Weise zu modifizieren.

Von zwingenden Gründen, insbesondere von Höherer Gewalt ist sowohl dann auszugehen, wenn ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist, als auch wenn ein solches Ereignis nach vernünftiger Einschätzung in Bezug auf den Veranstaltungszeitpunkt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bevorsteht und/oder enormen Einfluss auf die Durchführung der Veranstaltung hätte. Die Beurteilung, ob ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist bzw. bevorsteht, trifft der Veranstalter nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer.

Entsprechendes wie für den Fall der Absage gilt, wenn die Veranstaltung geschlossen (abgebrochen) wird.

Der Veranstalter hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn nicht die erforderliche Mindestanzahl von Anmeldungen eingeht und die unveränderte Durchführung wirtschaftlich unzumutbar ist.

  1. Rückgabe von Tickets / Widerrufsrechte

Ticketregistrierung auf der Kongresswebseite: Eine Rückgabe der Tickets ist ausgeschlossen ebenso wie ein Widerruf des Vertrages. Eine Ausnahme gilt nur für die Tickets bei (a) abgesagten oder (b) verlegten Veranstaltungen. Diese werden dann automatisch für ungültig erklärt. Der Teilnehmer wird bei Veränderungen unverzüglich per E-Mail informiert, sofern dieser bei seiner Bestellung eine gültige E-Mail-Adresse angegeben hat.

Jede Bestellung von Online-Tickets ist unmittelbar nach Bestätigung bindend, ist der Besteller eines Tickets verhindert teilzunehmen, kann er selbst einen Ersatzteilnehmer stellen.

  1. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangener Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen die Kunden insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass die Kunden die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung.

Besondere Hinweise:

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Ausschluss des Widerrufsrechts:

Das Widerrufsrecht besteht nicht, sofern der Kunde bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und er deshalb als Unternehmer anzusehen ist (§ 14 BGB).

  1. Stornierung und Umbuchung

Die Stornierung der Teilnahme an einem MISSION NOW Kongress hat schriftlich zu erfolgen.

Wird eine bestätigte Anmeldung storniert, fallen folgende Stornierungsgebühren an, wenn für den betreffenden Kongress kein Ersatzteilnehmer gestellt wird:

Storno bis zu 30 Kalendertage vor Kongressbeginn: keine Kosten

Storno bis zu 15 Kalendertage vor Kongressbeginn: 50 Prozent des Veranstaltungspreises

Storno ab 10 Kalendertage vor Kongressbeginn: voller Veranstaltungspreis.

Umbuchung:

Bis zu 14 Tage vor Kongressbeginn ist eine kostenfreie Umbuchung auf den jeweils nächsten Kongress möglich bzw. stellen wir einen Wertgutschein aus über das Guthaben, sollten wir noch keinen weiteren Termin haben. Danach fällt eine Bearbeitungsgebühr von 55,00 € zzgl. MwSt. am pro Umbuchung an.

Wird die Teilnahme an einer alternativen Veranstaltung nach einer bereits erfolgten Umbuchung auf eine Ausweichveranstaltung storniert, wird der volle Veranstaltungspreis als Stornogebühr fällig.

Die von MISSION NOW angebotenen Online-Kongresse werden mit einer Video Conferencing Plattform durchgeführt. Teilnehmende sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre genutzten Systeme die Mindestvoraussetzungen zur Nutzung des Service erfüllen.

Bitte schicke Deine Stornierung an registrierung@missionnow.de.

  1. Foto-und Videodokumentation, Aufzeichnungen, Presse, Bildmaterial, Urheberrecht

Der Veranstalter ist berechtigt, dem gesamten Kongress sowie die Sitzungen der Themen Lounges aufzuzeichnen, Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen zum Zwecke der Medien-und Öffentlichkeitsarbeit anzufertigen und zu veröffentlichen. Der Kongresspartner räumt mit der schriftlichen Anmeldung dem Veranstalter ein uneingeschränktes Nutzungsrecht ein. Das gilt auch für die vom Kongresspartner für die Erstellung von Firmenprofilen dem Veranstalter zur Verfügung gestellten Bildmaterialien (z.B. Produktfotos). Die Sicherstellung der Urheberrechte oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte an den Ausstellungsobjekten ist Sache des Kongresspartners. Für den Fall, dass Dritte gegen den Veranstalter Ansprüche wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten durch Werbemaßnahmen und/ oder Ausstellungsgüter des Kongresspartners geltend machen, stellt der Kongresspartner den Veranstalter von diesen Ansprüchen vollumfänglich frei.

  1. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen AGB und die Gültigkeit des Vertrages nicht berührt.

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